07.01.2021 Distanzbeschulung und Praktikum

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Euch und Ihnen und allen, die mit Ihnen und Euch verbunden sind, wünsche ich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021 und eine innere Zufriedenheit, die uns alle im neuen Jahr begleiten möge.

Soeben erreicht uns die Mail aus dem Ministerium, die nunmehr offiziell regelt, was wir seit gestern aus der Presse wissen. Die für Euch / Sie wichtigen Passagen folgen hier:

„Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

.    Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).


.    Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.


.    Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.


.    Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (Anmeldeformular).

Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

.    Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.


.    Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.

.    Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.


Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.“

Die Regelungen bezüglich des Schüler*innenbetriebspraktikums der Jahrgangsstufe 9 sind ebenfalls soeben erschienen und lauten wie folgt:

„Umsetzung der Schülerbetriebspraktika im Rahmen der Beruflichen Orientierung während der Phase „Unterricht auf Distanz“

Auf Wunsch der Eltern und bei dem Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe können ein- bis dreiwöchige Schülerbetriebspraktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Das schriftliche Einverständnis des Betriebs kann formlos (z. B. per E-Mail) erteilt werden und muss an die Schule weitergeleitet werden.

Alle anderen Praktika müssen in digitaler Form durchgeführt werden. Die Schule bietet dann ein Angebot zur Beruflichen Orientierung, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht.

Die genauen Modalitäten der digitalen Durchführung des Praktikums durch unsere Schule folgen schnellstmöglich und werden über Moodle zur Verfügung gestellt.

Die Distanzbeschulung wird spätestens am 13.01.2021 beginnen, wahrscheinlich finden sich aber Unterrichtsangebote schon ab dem 11.01.2021 auf den bekannten Seiten bei Moodle. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, wende Sie sich /wendet Euch bitte an moodle@ebrs.nrw.schule.

Ich wünsche uns allen Gesundheit und ein gemeinsames, verständnisvolles Arbeiten in der Hoffnung, dass die Pandemie auch irgendwann endet.

Viele Grüße aus Bergerhausen

Michael Wolf, RR

INFORMATIONSVERANSTALTUNG 20.01.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der neu einzuschulenden Klassen 5,

leider kann aus Gründen der Pandemie und der daraus resultierenden Vorgaben des Ministeriums die Informationsveranstaltung nicht als Präsenzveranstaltung in der Schule durchgeführt werden. Wir arbeiten fieberhaft an einer digitalen Alternative. Sobald wir damit fertig sind, informieren wir Sie unverzüglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und alles erdenklich Gute für das Jahr 2021

Michael Wolf, RR