Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
inzwischen hat die 15. Schulmail zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen die Schulen des Landes NRW erreicht (Samstag, 18.04.2020, 18.17 Uhr).
Daraus geht hervor, dass wenn die hygienischen Voraussetzungen gegeben sind, der Beginn des verpflichtenden Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 am Donnerstag, 23.04.2020 vorgesehen ist. Momentan arbeiten alle an Schule Beteiligten, in unserem Fall besonders wir als Schule und der Schulträger (die Stadt Essen), an der Umsetzung der Vorgaben.
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden.
Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schüler durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle auch weiterhin über das konkrete Geschehen und den aktuellen Sachstand zur möglichen Teilöffnung oder Öffnung der Schule.
Viele Grüße aus Bergerhausen
Michael Wolf, RR