Neue Regelungen ab 26.04.2021

                                                                                                       Essen, 23.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

in der Nacht von Donnerstag auf den heutigen Freitag erreichte uns die für NRW gültige Fassung des Bundesgesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die für den Schulbetrieb  in NRW ab dem 26.04.2021 gültigen Informationen und Regelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus. Konkret bedeutet das, wer nicht zweimal in der Woche getestet wird, entweder in der Schule oder in einem Bürgertestzentrum (Beleg nicht älter als 48 Stunden) darf nicht in der Schule unterrichtet werden oder noch konkreter, wer einen Test in der Schule versäumt muss vor der weiteren Beschulung einen Bürgertest vorlegen, sonst kann er/sie erst ab dem nächsten Tag, an dem die entsprechende Klasse getestet wird, wieder beschult werden.
  2. Es findet bis auf weiteres Wechselunterricht in der bekannten Form statt.
  3. Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 über einen Zeitraum von mehreren Tagen ist Präsenzunterricht untersagt. Die Entscheidung über die diesbezügliche Schulschließung trifft die zuständige Gesundheitsbehörde.
  4. Abschlussprüfungen sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
  5. Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Quarantänemaßnahme befinden, können grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mit einem negativen Bürgertest an den Präsenzabschlussprüfungen teilzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass das Aussetzen der Quarantäne sich nur auf die Prüfungen bezieht. Davon ausgenommen ist der Schulweg; dieser muss unter besonderen Hygienevorgaben (kein ÖPNV, keine Schulhofkontakte) erfolgen. Die Entscheidung über diese Möglichkeit treffen die zuständigen Gesundheitsbehörden.
  6. In Bezug auf den Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ (Klassenarbeiten) gilt: In der Jahrgangsstufe 10 müssen zwei Leistungen in diesem Bereich erbracht werden, eine davon ist die ZP 10, wobei die Prüfungsarbeit nicht in die Vornote einbezogen wird. In den übrigen Klassen ist in den Fächern mit Klassenarbeiten mindestens eine Leistung in Beurteilungsbereich “Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Hieraus folgt, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“  in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstandes entsprechend stärker zu berücksichtigen ist, wenn sich die Anzahl der vorgesehenen Klassenarbeiten verringert hat. Konkret werden hierbei auch die Leistungen aus dem Distanzunterricht Berücksichtigung finden.

Auf den ersten Blick ändert sich also nicht allzu viel, bei genauerer Betrachtung gibt es aber doch Neuerungen (siehe Punkte 1-6), die den Schulalltag im laufenden Schuljahr nochmals verändern werden.

Wir werden in der Schulkonferenz am 27.04. und in der Schulpflegschaftssitzung am 04.05. die von Einzelnen von Ihnen und Euch gestellten Fragen an die Schulpflegschaft beantworten und besonders unser Modell des Wechselunterrichts erläutern. Es bleibt aber schon jetzt festzuhalten, dass mit unserem Modell die einzelnen Klassen im Schnitt ca. 65 % des in den Stundentafeln festgelegten Unterrichts erhalten. Hierbei ist dann noch die Gruppengröße zu beachten, die einen wesentlich effizienteren Unterricht möglich macht. Auch wenn das gefühlt vielleicht anders erscheinen mag, lügt die Mathematik an dieser Stelle nicht.

Ein weiterer wesentlicher Grund für unser Modell liegt in der Tatsache begründet, dass auch wenn die Schülerinnen und Schüler „wenig“ Präsenzunterricht pro Tag erhalten, sind sie aber jeden Tag in der Schule und erhalten somit wieder einen festen Tagesrhythmus und haben ebenfalls täglich den so wichtigen sozialen Kontakt zu den Mitschülerinnen und Mitschülern.

Ich glaube, dass jedes Wechselunterrichtsmodell Stärken und Schwächen hat, letztlich muss an jeder Schule abgewogen werden, welches Modell unter den ganz unterschiedlichen Bedingungen an den einzelnen Schulen am besten greift.

Ähnliches gilt für den Distanzunterricht. Die Erfahrung zeigt, dass der momentan glorifizierte Online-Unterricht auch nicht durchgängig das Allheilmittel ist. Dieses gilt sowohl unter didaktischer Perspektive, aber auch aus dem Umgang der Schülerinnen und Schüler damit (Cyber-Mobbing u. ä.). Ich glaube, dass bedingt durch unterschiedliche Lerngruppenzusammensetzungen und unterschiedliche Lehrer*innenpersönlichkeiten auch hier keine Allgemeinlösung vorgegeben werden kann. Es gilt darauf zu vertrauen, dass alle Kolleginnen und Kollegen im Sinne des Lernerfolges der Kinder und Jugendlichen unter den geltenden besonderen Bedingungen ihr Bestes geben.

Da aufgrund der ab Montag gültigen Regelung auch ein Unterricht in gemischten Lerngruppen unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, planen wir zeitnah eine zusätzliche Präsenzbeschulung im Wahlpflichtbereich.

Sollten Sie zwischenzeitlich weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitungen oder an die Schulleitung. Wir sind gerne bereit, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Kritik im Sinne von Optimierung zu überdenken. Gleichzeitig weise ich aber nochmals auf die Schulpflegschaftssitzung vom 04.05. hin und die Möglichkeit, sich im Anschluss daran von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden informieren zu lassen.

Ich hoffe und wünsche nach wie vor, dass wir im gegenseitigen Respekt, im gegenseitigen Vertrauen und mit dem gegenseitigen Verständnis füreinander dieses Schuljahr gesund zu Ende bringen.

Viele Grüße aus Bergerhausen, auch im Namen von Herrn Roy-Werner und Frau Ising sowie dem gesamten Kollegium

RR Michael Wolf