Unterricht nach den Osterferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Ihr / Sie sicherlich bereits der Presse am Donnerstag entnommen habt / haben, wird der Schulbetrieb ab Montag, 12.04.2021 auf Grund des Infektionsgeschehens in NRW als Distanzunterricht weitergeführt. Ausgenommen davon ist und dementsprechend im Präsenzunterricht beschult, wird die Jahrgangsstufe 10. Für diese gilt der gleiche Stundenplan wie vor den Ferien.

Diese Regelungen des MSB erreichten die Schulen in NRW gestern, 08.04.2021 um 19.54 Uhr und gelten zunächst bis zum 16.04.2021 einschließlich. Für den Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 wird es im Laufe der nächsten Woche neue Anweisungen des Ministeriums geben.

In der Woche von 12.04.2021 bis einschließlich 16.04.2021 wird eine Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 eingerichtet. Für die Anmeldung zur Notbetreuung ist folgendes Formular zu verwenden (pdf-Dokument).

Nach dem momentanen Stand der Beratungen der Kultusminister*innenkonferenz ist davon auszugehen, dass die Zentralen Prüfungen der Jahrgangsstufe 10 wie geplant stattfinden werden.

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, wieder einmal holt uns das Infektionsgeschehen in Deutschland und somit auch in NRW und in Essen ein. Die Vorgaben des Ministeriums sehen zukünftig und bis auf weiteres für einen Präsenzunterricht, wenn er denn dann stattfindet, eine zweimalige Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler in jeder Woche vor. Für den Präsenzunterricht der Jahrgangsstufe 10 ab den 12.04.2021 sind wir mit Selbsttest-Kits versorgt worden. Auf die avisierte Lieferung der Test-Kits für alle anderen Schüler*innen der Elsa warten wir noch. Ich gehe aber fest davon aus, dass sie zu Beginn der nächsten Präsenzunterrichtsphase vorliegen.

“Der Besuch der Schule wird (…) an die Voraussetzung geknüpft, an
wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein
negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung
der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule
erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine
Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden
zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht
nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.”(Informationen zum Schulbetrieb in NRW des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 8.4.2021)

Ich wünsche uns allen einen guten Start in den Wiederbeginn des Unterrichts nach den Osterferien, egal ob in der Distanz oder in der Präsenz. Versuchen wir abermals gemeinsam diese für uns alle schwierige Zeit mit Verständnis füreinander und geprägt von Wohlwollen aller an Schule Beteiligten gegenüber bestmöglich zu bewältigen.

Viele Grüße aus Bergerhausen

Michael Wolf, RR