Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie / Ihr sicherlich schon aus der Presse erfahren haben / habt, können ab dem 2. November 2021 in den Klassenräumen, an den festen Sitzplätzen, die Mund-Nasenbedeckungen abgenommen werden. Im Schulgebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Die kontroverse Diskussion dieser Entscheidung ist Ihnen / Euch bestimmt auch nicht verborgen geblieben. Das Kollegium der EBRS empfiehlt weiterhin das Tragen der Masken in den Klassenräumen. Hauptargument dafür ist die steigende Inzidenzzahl, besonders in der Altersgruppe der bis 14-jährigen Schüler*innen.

Es ist auch zu bedenken, dass im Falle einer positiven Testung einer Schülerin/eines Schülers, nicht immunisierte Sitznachbarn, die keine Maske getragen haben, in Quarantäne gehen müssen.

Als erste Reaktion auf die seit gestern offiziell bekannt gegebene Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW werden wir, wenn immer es irgendwie möglich ist, die Testungen in der Stunde des Unterrichtsbeginns der jeweiligen Lerngruppen legen. Diese Maßnahme soll das Infektionsrisiko beim Verzicht auf das Tragen einer Maske in den Unterrichtsräumen minimieren. Da der organisatorische Auffand enorm ist und zu besonderen Situationen in der Schule führt, bitte ich schon jetzt um Ihr / Euer Verständnis für unsere diesbezügliche Entscheidung.

Die Umsetzung der neuen Bedingungen in Schule stellen uns alle wieder einmal vor große Herausforderungen im organisatorischen Bereich, aber vor allem auch im Bereich der Disziplin. Ich hoffe und wünsche, dass uns das gelingt und wir alle gesund bleiben.

Viele Grüße aus Bergerhausen, auch in Namen des Kollegiums

RR Michael Wolf